Das Anwaltsbüro Cigolini

Das Anwaltsbüro Cigolini, gegründet im Jahre 1986, befasst sich in erster Linie mit:

  • dem Seerecht in all seinen Aufgliederungen, wie z.B. Konstruktion, Verarbeitung, Finanzierung, An- und Verkauf von Schiffen, Staatszuschüsse bei Schiffskrediten, im Falle von Kollision, Rettung, generellen Havarien und sonstigen Schadenfällen auf See, Streitfragen in Bezug auf Geschäftsführungsverträge und Benutzung der Schiffe, Versicherungsreklamationen von „Personen und Gütern“, Beschwerden wegen beschädigten Frachtgütern, Beschlagnahmung und Pfändung von Schiffen, Immatrikulationen, Hypothekareinschreibungen oder Streichungen aus Registern, sowohl für größere als auch für kleinere Schiffe und für Freizeitboote Und das sowohl in die Italienen Schiffsregisteren, als, im einzelnen, in das intemational Schiffsregister von St. Kitts & Nevis (www.stkittsnevisregistry.net/) wovon er vertreter ist als Maritime Register im Genua, und außerdem mit
  • dem Recht des Beförderungswesen (international- und nationalem Straßenverkehr und Luftbeförderung),
  • dem Versicherungsrecht,
  • dem Handelsrecht,
  • den Zollgebühren.

Das Anwaltsbüro Cigolini ist für die Jahresdauer an Werktagen (Montag bis Freitag) von 8.30 bis 19.30 und am Samstag Vormittag von 9.30 bis 12.00 geöffnet. Außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeit, in eventuellen Notfällen, sind die Handys in Funktion, die im Briefkopf angezeigt sind.
Das Büro arbeitet oft zeitgenau sowohl im direkten Auftrag der Klienten wie Reedereien, Versicherungsgesellschaften, Charterer, Schiffsbordlieferanten, Import- und Exporteure, Kreditanstalten, Spediteure, Empfehlungsagenten und öffentliche Seemakler etc., als auch als italienischer Korrespondent für ausländische Anwaltsbüro. Seinerseits macht es von einem Netz verschiedener selbständigen Korrespondenten Gebrauch, z. B. wenn es um Eintreibung der Schiffskrediten anhand Schiffsbeschlagnahmung in Italien im Ausland geht oder darum den Schiffsunternehmern, Rechtsbeistand in verschiedenen italienischen Häfen oder generell vor allen italienischen Gerichtsämtern und bei Schiedsspruch Verfahren zu leisten. Das Büro setzt gewöhnlichehrweise den in Italien geltenden Lohntarif fest, der auf dem Grad der Leistung und dem Wert der Praktiken ruht. Ansonsten kann auf Wunsch des Klienten jeweils ein Studienlohn ausgemacht werden.

Das Anwaltsbüro Cigolini ist an der nahen Monaco , wo sich viele Geschäftsführer des “Shipping” niedergelassen haben, vertreten von den M.C.M.S. (Monte-Carlo Marittime Services), die die nötige Assistenz in Schiffs-und Gesellschaftsangelegenheiten, nach dem angelsächsischem Recht, liefert. Sie bemüht sich sofern auch für die örtlichen Verwaltungsprozeduren im Begriffsguter Beziehung und Zusammenarbeit.
Seit 01.01.2005 ist das Büro eine Berufsgenossenschaft.